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Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung in Deutschland als Grundabsicherung für Pflegefälle.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist automatisch Mitglied einer Pflegversicherung. Für privat

Versicherte gilt die Pflicht eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.


Die staatliche Leistung stellt – je nach Pflegstufe – eine Grundversorgung von maximal 1.550 Euro (1.918 Euro

bei Härtefällen) sicher. Da aber ein Platz im Pflegeheim heute über 3.000 Euro im Monat kosten kann, entsteht

oft eine Finanzierungslücke, die in vielen Fällen die Familienangehörigen schließen müssen.


Die gesetzliche Pflegeversicherung kann also nur eine Grundversorgung bieten.


Pflegebedürftige werden auch in Zukunft einen Teil der Pflegekosten mit ihrer Rente oder Vermögen bezahlen

müssen!