|
Der Versicherungsmakler war bis vor kurzem kein geschützter Beruf, d. h. jeder konnte sich beim Gewerbeamt anmelden! Die Großindustrie (20 %) wurde und wird von großen Maklern (Spezialabteilungen) abgedeckt. Die Mitarbeiter haben eine entsprechende Ausbildung. 80 % der Wirtschaft wurde von den Ausschließlichkeitsvertretern bedient.
Der Ausschließlichkeitsvertreter kann und darf nur eine Gesellschaft vertreten (unfrei), der Makler ist frei für alle Gesellschaften.
Jede Gesellschaft hat unterschiedliche Tarife, unterschiedliche Bedingungen und unterschiedliche Preise. Daher ist es für einen Ausschließlichkeitsvertreter schwierig, ohne Ausbildung Versicherungs-makler „zu spielen“. Bei dem Ausschließlichkeitsvertreter haftet die Versicherungsgesellschaft für Beratungsfehler, der Versicherungsmakler ist für seine Beratung selbst verantwortlich, es haftet keine Gesellschaft.
|