Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Unter betriebliche Altersversorgung (bAV) werden alle Leistungen der Alters-, Indivaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung verstanden, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer anlässlich seines Arbeitsverhältnisses zusagt.
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
Es gibt fünf verschiedene Wege zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge:
Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionkasse, Pensionfond, Unterstützungskasse
