08.09.2010

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Unter betriebliche Altersversorgung (bAV) werden alle Leistungen der Alters-, Indivaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung verstanden, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer anlässlich seines Arbeitsverhältnisses zusagt. 

Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
 
Es gibt fünf verschiedene Wege zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge:
 
Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionkasse, Pensionfond, Unterstützungskasse
 
 
  
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